Standard-Vertragstext

Tfp-Vertrag

zwischen Heinz J. Kaune, Schallmauerweg 52, 50354 Hürth, mail@hjkaune.de, 015739467691

-nachfolgend Fotograf genannt- und

-nachfolgend Model genannt- wird folgender Vertrag geschlossen:

Präambel

Der Fotograf fertigt in eigener Leistung auf eigene Rechnung Fotografien vom genannten Model an. Stil, Inhalt und Art der Aufnahmen werden zwischen den Parteien abgesprochen.

Ort und Datum der Aufnahmen:

Der Fotograf und das Model vereinbaren, dass das Model für Fotoaufnahmen dem Fotografen zur Verfügung steht und folgende Aufnahmen hergestellt werden sollen:

I. Rechte

1.) Model

a) Das Model hat ein Recht auf eine Auswahl von Bildern des Shootings, die vom Fotografen unter Berücksichtigung gestalterischer und technisch qualitativer Gesichtspunkte bestimmt werden.

b) Das Model ist berechtigt, die ihm überlassenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke, sowie für die Eigenwerbung
(z.B. Internet, Sedcard, Autogrammkarte etc.) als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden. Das im Bild eingefügte Wasserzeichen des Fotografen darf nicht durch Beschnitt
oder sonstige Bearbeitung unkenntlich gemacht werden.

2.) Fotograf

a) Das Urheberrecht liegt beim Fotografen; ohne dessen Zustimmung, mit Ausnahme der in diesem Vertrag geregelten Punkte, dürfen übergebene Abzüge, Vergrößerungen und Dateien nicht
genutzt oder verwertet werden.

b) Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder für die Eigenwerbung sowie kommerzielle Verwertung berechtigt.

c) Bei Teilakt oder Aktaufnahmen ist vor einer Publikation der Fotos einer vorherige Zustimmung des Models einzuholen.

d) Sämtliche Fotos dürfen in Medien mit pornographischen, volksverhetzenden oder ähnlichen Inhalten nicht veröffentlicht werden.

e) Die Fotos dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange das Persönlichkeitsrecht des Models hierdurch nicht verletzt wird.

f) Die Nennung des Namens des Models erfolgt nach Rücksprache und Zustimmung des Models.

II. Termine

Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so setzt dieser den anderen Vertragspartner nach Bekanntwerden der Verhinderung
frühestmöglich in Kenntnis.

III. Haftungsausschluss

a) Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei.
Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung.

b) Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höhere Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden
können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

IV. Honorar


Es handelt sich um ein tfp-/tfd-Shooting (time for prints / time for data) und deshalb heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung gegeneinander auf.

V. Sonstiges


a) Beide Parteien haben ein beiderseits unterzeichnetes Exemplar dieses Vertrages erhalten.
b) Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

VI. Salvatorische Klausel


Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser
Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten.
Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.


__________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift Model)


________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift Fotograf)


VII. Einverständnis des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Models


Der gesetzliche Vertreter des Models erklärt hiermit sein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung. Für den Fall, dass der ges. Vertreter nicht beim Shooting anwesend ist,
verpflichtet sich der Fotograf, alle ihm möglichen Maßnahmen zu treffen, um die körperliche und geistige Unversehrtheit des Models zu gewährleisten.

Name, Anschrift

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___________________________ (Ort, Datum, Unterschrift ges. Vertreter)


_______________________________ (Ort, Datum, Unterschrift Fotograf)